Zahnversicherung
Seit der Gesundheitsrefom dürfen gesetzliche Krankenkassen mit privaten Anbieter kooperieren und ihren Mitgliedern so Zahnversicherungen anbieten. Zahnversicherungen übernehmen Behandlungskosten und die Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnreinigungen. Für Zahnersatz zum Beispiel müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen erheblichen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlen. Bei aufwändigen Arbeiten sind da schnell mehrere tausend Euro zusammen. So spart man mit einer Zahnversicherung natürlich erheblich, wenn man z.B. eine Krone braucht oder immer wiederkehrende Behandlungen hat. Doch die Angebote sind nicht immer sinnvoll und zum Teil teuer. Zudem können sie sich bei Kosten und Leistungen erheblich voneinander unterscheiden. Ein Vergleich vor dem Abschluss einer Zahnversicherung lohnt sich also auf jeden Fall. Dazu kann man sich Rat bei Informationsbroschüren der Verbraucherzentrale holen oder online die verschiedenen Anbieter und ihre Leistungen vergleichen. Zahnersatz, Implantate oder eine Wurzelbehandlung kann für Kassenpatienten sehr kostspielig werden. Die Kasse übernimmt maximal 65 Prozent der Kosten, wenn man regelmäßig mit seinem Bonusheft zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen ist. Seit dem Jahr 2005 ist der Zahnersatz sogar vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ausgegliedert worden und der Abschluss einer privaten Zahnversichung ist damit notwendiger denn je. Für normale Untersuchungen, also einfache Zahnsteinentfernungen, Röntgenaufnahmen, Amalgam- und Kunststofffüllungen, kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen wie bisher auf.
Da die Kassen mit privaten Anbietern zusammenarbeiten, bieten sie ihren Mitgliedern bei dem Abschluss einer Zahnversicherung eine langfristige Beitragsstabilität, günstige Tarife und eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung. Vor dem Abschluss einer Zahnversicherung steht in der Regel ein ausführlicher Gesundheitscheck, wie ihn Kassenpatienten schon gewohnt sind. Wer chronisch oder anderweitig schwer erkrankt ist, muss mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen rechnen. Der Versicherungsschutz tritt also nicht sofort in Kraft. Damit mindert sich der Vorteil einer Zahnversicherung, ebenso wie durch Selbstkosten. Man sollte sich also erkundigen, welche Selbstkosten gewöhnlich bei der gewünschten Versicherung anfallen. Bei einigen Verträgen gibt es auch Wartezeiten von bis zu drei Monaten für einige Behandlungen, bei Zahnersatz können es sogar bis zu acht Monate sein. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Zahntechnische Arbeiten werden bis zu einer bestimmten Geldsumme übernommen, kiefernorthopädische Arbeiten bei Personen über 21 Jahren müssen aber bei einigen Versicherungen komplett selbst getragen werden. Auch kosmetische Leistungen wie Zahnaufhellung werden selten abgedeckt. Untersuchungen zur Behandlung von unfallbedingten Zahn-Verletzungen sind ebenfalls zu berücksichtigen, da Unfälle ein unkalkulierbares Risiko für jeden darstellen. Es kann leicht passieren, dass man sonst mit hohen Kosten rechnen muss, wenn diese Behandlungen nicht durch die Zahnversicherung beglichen werden. Natürlich ist Hygiene ein wichtiger Faktor. Wer beispielsweise unter Zahnfleischbluten leidet, wird dies auch nur durch regelmäßige Pflege und nicht unbedingt durch die Nutzung einer Zahnversicherung in den Griff bekommen. Eine ausführliche Rücksprache mit dem Zahnarzt hilft vor der Entscheidung für eine Zahnversicherung sicherlich weiter und ist sinnvoll, um noch Fragen über die anstehenden Behandlungen zu klären.
|